Dienstag, 29. Januar 2013

Morgen....

Habe ich schon wieder Zwangsfrei weil wir nicht viel zutun haben. Dafür habe ich ja um 14 Uhr dann den US Termin und ich freu mich schon so darauf unseren Krümel wieder zu sehen.

Heute hat mich mein Chef gefragt, wie das dann läuft, ob ich kündige weil er darf mich ja nicht kündigen. Gute Frage.... oder muss ich einen Aufhebungsvertrag machen?

Da ich ja in der Schweiz arbeite muss ich nach 14 Wochen wieder arbeiten oder aber eben das Beschäftigungsverhältnis muss enden. Da ich ja nicht wieder arbeite und er die Stelle nicht frei halten kann muss eine Lösung her. Wenn ich aber kündige und nach der Elternzeit (Elterngeld 1 Jahr) nicht wieder etwas finde und müsste mich arbeitslos melden (was sicher nicht passieren wird weil a) ich dann weitermache mit der Fotografie und davon leben kann oder b) ich eine Stelle finde und wenn ich putze aber angenommen es passiert so, dass ich wirklich meine Arbeitslosigkeit melden muss dann bekomm ich doch sicher eine Sperre wenn ich kündige.

Das ist echt kompliziert und ich finde im Netz nichts genaues dazu. Also werd ich mir eine Beratungsstelle suchen müssen aber wer kennt sich nur mit sowas aus?

8 Kommentare:

  1. Hab grad das gefunden und mir Infos bestellt https://www.grenzgaenger.de

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  2. Habt Ihr in der Schweiz nicht auch ein Arbeitsamt?
    Dann würd ich mir da mal ein Beratungsgespräch geben lassen oder dort anrufen.
    LG Maya

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    1. Die haben ein Arbeitsamt sind aber nicht für mich zuständig ich zahl ja in Deutschland meine Abgaben daher sind die für mich zuständig auch wenn ich arbeitslos werde oder so

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  3. Du musst dich nur dann arbeitslos melden, wenn du Geld willst. Es gibt ja genug Hausfrauen, die zu Hause sind und auch kein Arbeitslosengeld bekommen, weil der Mann genug verdient.

    Wie war's denn beim US?

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  4. US ist ja erst morgen.
    Wenn ich aus der Elterngeldzeit bin will ich ja arbeiten und mein Kind und ich müssen krankenversichert sein. Mein Mann verdient zwar nicht schlecht aber wie alle haben wir auch unsere Kosten zu decken und das geht zu zweit vielleicht kurz mit einem Lohn aber nicht zu dritt und schon gar nicht wenn er uns noch mit in der privaten versichern müsste. Hier unten ist es zwar leicht eine Stelle zu finden aber mit Kind denke ich wird's dann schon schwerer klar man malt sich das einfach aus und es klappt auch irgendwie aber wenn nicht ist man froh, dass man Hilfe bekommt

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  5. Seit ihr in Deutschland oder in der Schweiz krankenversichert? In Deutschland wärt ihr ja einfach bei ihm familienversichert. Wie ist das in der Schweiz? Ich meine, da gibt's doch auch Hausfrauen mit Kindern. Die sind doch bestimmt nicht alle ohne Krankenversicherung. Und viel Spaß für morgen. Hab wohl was verwechselt ;-)

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  6. Ist alles bissle kompliziert wir wohnen ja in Deutschland und arbeiten in der Schweiz daher muss man ein Grenzgängermodell haben oder freiwillig in Deutschland gesetzlich was aber sehr teuer ist. Die Frauen in der Schweiz sind Denk in einer gesetzlichen aber da bleiben Frauen eigentlich kaum daheim die haben oft Nannys oder halt Krippen aber so genau weiß ich das nicht bin froh wenn ich bei uns Durchblick ;)

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  7. Aso und noch kurz er ist komplett privat versichert und ich bin halb halb ;) Also bei einer Schweizer und Zahn und Krankenhaus in Deutschland.
    Bei der Geburt eines Kindes kann man mit einem Sonderantrag eine Familienversicherung beantragen die kostet dann ca. 650 Franken in der Schweiz und 100 in Deutschland sonst müsste ich entweder das Kind zu mir nehmen (was aber wirklich nicht gut versichert wäre) oder mein Mann uns beide zu sich da wären wir dann aber bei knapp 900 Euro für alle drei. Ist echt nicht einfach aber klar hat alles vor und Nachteile. Hätten wir das Haus nicht wären wir in die Schweiz gezogen alle Freunde von uns wohnen hinter der Grenze, die Mieten sind zwar teurer aber man bezahlt kaum Steuern und ist besser fürs Alter abgesichert.

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